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   OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04   

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https://dejure.org/2005,6517
OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04 (https://dejure.org/2005,6517)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.10.2005 - 15 UF 222/04 (https://dejure.org/2005,6517)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 15 UF 222/04 (https://dejure.org/2005,6517)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach der Scheidung die Karriereleiter hinaufgeklettert - Kann die Ex-Ehefrau unter diesen Umständen mehr Unterhalt verlangen?

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Unterhalt bei erheblicher Einkommenssteigerung nach Scheidung der Ehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 153
  • FamRZ 2006, 704
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89

    Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Teilhabe der Klägerin zu 3. an der in der Ehe vollbrachten gemeinsamen Lebensleistung umfasst nach der Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1987, 459, 460 f. ; 1991, 307, 308 ff.; 1992, 1045, 1046; 2003, 848, 850 u. 590, 592) nicht nur das Einkommen, das der Beklagte bei Eintritt der Scheidungsrechtskraft am 12. Dezember 1996 (8 F 133/95 AG Elze) aufgrund seiner damaligen beruflichen Position gerade erzielte, sondern auch diejenigen Einkünfte, die auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen.

    Soweit der Beklagte geltend macht, die Parteien hätten während ihres Zusammenlebens ihren konkreten Lebenszuschnitt nicht auf das jetzt von ihm erzielte Einkommen eingestellt, war dies weder nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. insbesondere den der Entscheidung BGH FamRZ 1991, 307 zugrunde liegenden Fall) noch tatsächlich möglich.

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Klägerin zu 3. ist gemäß §§ 1582, 1609 Abs. 2 BGB gegenüber den Kindern des Beklagten aus dessen neuer Ehe gleichrangig und geht seiner jetzigen Ehefrau im Rang vor (vgl. BGH NJW 1988, 1722 [BGH 13.04.1988 - IVb ZR 34/87] ; 2005, 2145).
  • BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Teilhabe der Klägerin zu 3. an der in der Ehe vollbrachten gemeinsamen Lebensleistung umfasst nach der Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1987, 459, 460 f. ; 1991, 307, 308 ff.; 1992, 1045, 1046; 2003, 848, 850 u. 590, 592) nicht nur das Einkommen, das der Beklagte bei Eintritt der Scheidungsrechtskraft am 12. Dezember 1996 (8 F 133/95 AG Elze) aufgrund seiner damaligen beruflichen Position gerade erzielte, sondern auch diejenigen Einkünfte, die auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen.
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Teilhabe der Klägerin zu 3. an der in der Ehe vollbrachten gemeinsamen Lebensleistung umfasst nach der Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1987, 459, 460 f. ; 1991, 307, 308 ff.; 1992, 1045, 1046; 2003, 848, 850 u. 590, 592) nicht nur das Einkommen, das der Beklagte bei Eintritt der Scheidungsrechtskraft am 12. Dezember 1996 (8 F 133/95 AG Elze) aufgrund seiner damaligen beruflichen Position gerade erzielte, sondern auch diejenigen Einkünfte, die auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen.
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02

    Berücksichtigung zinsloser Darlehen eines Dritten bei der Unterhaltsberechnung

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Einstellung eines höheren Einkommens erscheint dem Senat derzeit nicht gerechtfertigt, weil für die Klägerin zu 3. als Wiedereinsteigerin in das Berufsleben aufgrund der noch zu leistenden Kindesbetreuung zunächst nur eine den Umfang einer Halbtagsbeschäftigung nicht erreichende Aushilfs- und Vertretungstätigkeit in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 1999, 372, 373 ; NJW-RR 2005, 945, 948).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Einstellung eines höheren Einkommens erscheint dem Senat derzeit nicht gerechtfertigt, weil für die Klägerin zu 3. als Wiedereinsteigerin in das Berufsleben aufgrund der noch zu leistenden Kindesbetreuung zunächst nur eine den Umfang einer Halbtagsbeschäftigung nicht erreichende Aushilfs- und Vertretungstätigkeit in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 1999, 372, 373 ; NJW-RR 2005, 945, 948).
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Klägerin zu 3. ist gemäß §§ 1582, 1609 Abs. 2 BGB gegenüber den Kindern des Beklagten aus dessen neuer Ehe gleichrangig und geht seiner jetzigen Ehefrau im Rang vor (vgl. BGH NJW 1988, 1722 [BGH 13.04.1988 - IVb ZR 34/87] ; 2005, 2145).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86

    Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Teilhabe der Klägerin zu 3. an der in der Ehe vollbrachten gemeinsamen Lebensleistung umfasst nach der Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1987, 459, 460 f. ; 1991, 307, 308 ff.; 1992, 1045, 1046; 2003, 848, 850 u. 590, 592) nicht nur das Einkommen, das der Beklagte bei Eintritt der Scheidungsrechtskraft am 12. Dezember 1996 (8 F 133/95 AG Elze) aufgrund seiner damaligen beruflichen Position gerade erzielte, sondern auch diejenigen Einkünfte, die auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen.
  • OLG Hamm, 08.10.1993 - 13 UF 151/93

    Nachehelicher Unterhalt; Nachträgliche Steigerung des Einkommens; Erwartung der

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die keinen der Verallgemeinerung fähigen Rechtssatz aufstellt - ebenso wie das vom Beklagten angeführte Urteil des OLG Hamm ( FamRZ 1994, 515 ).
  • OLG Celle, 07.11.2007 - 15 UF 56/07

    Beeinflussung nachehelichen Unterhalts durch nicht zu erwartende, gravierende

    Nach der Rechtsprechung des Senats (FamRZ 2006, 704, 705) begründen fortwährende und mit Anpassungen an die wechselnden Bedingungen des Arbeitsmarktes verbundene berufliche Veränderungen keine unerwartete und vom Normalverlauf abweichende Entwicklung.

    Dem steht das in anderer Sache ergangene Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 (FamRZ 2006, 704 f.) nicht entgegen.

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